Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Österreich
Ab dem 1. Januar 2023 ist Joom gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob Händler, die Produkte in Österreich anbieten, das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (auch bekannt als Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)) einhalten.
Das Hauptziel des österreichischen EPR-Gesetzes ist es, das Sammel- und Verwertungssystem für bestimmte Kundenprodukte in Österreich zu verbessern.
Was ist EPR?
EPR ist ein System, bei dem Produkthersteller, Importeure oder Personen, die Produkte auf den österreichischen Markt bringen ("Hersteller"), finanziell und organisatorisch für die Entsorgung bestimmter von ihnen hergestellter oder verkaufter Produktkategorien am Ende ihrer Lebensdauer verantwortlich sind.
Als Marktplatzbetreiber ist Joom gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und Beschränkungen den nicht EPR-konformen Händlern aufzuerlegen.
Für wen gilt das EPR-Gesetz?
Gemäß den erfassten Bedingungen für die Einstufung der „Hersteller“ könnte jede Person, die Produkte nach Österreich verkauft, als Hersteller im Sinne der österreichischen EPR betrachtet werden.
Unter das Gesetz fallen insbesondere folgende Produktkategorien:
- Elektro- und Elektronikgeräte (EEE).
- Batterien.
- Verpackung.
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Was ist zu tun?
Wenn Sie nach österreichischem Recht als Hersteller gelten, müssen Sie Folgendes tun:
- Melden Sie sich bei einer oder mehreren Öko-Organisationen für jede Produktkategorie an, die Sie verkaufen, um eine Teilnahmenummer zu erhalten. Wichtig: Wenn Sie bei mehreren Öko-Organisationen angemeldet sind, müssen Sie eine Teilnehmernummer pro Kategorie beantragen.
- Geben Sie Ihre Teilnahmenummer an und bestätigen Sie, dass Sie über die Händlerplattform bei Joom registriert sind.
3. Informieren Sie die Öko-Organisation(en) und bezahlen Sie die Umweltabgaben regelmäßig je nach Anzahl und Art der verkauften Produkte ((je nach Kategorie).
Wie meldet man sich für EPR-Zwecke in Österreich an?
Nachstehend finden Sie eine Liste der Öko-Organisationen, bei denen Sie sich anmelden müssen, wenn Sie als Hersteller gelten:
1. Elektro- und Elektronikgeräte (EEE)
- ERA Elektro Recycling Austria GmbH
- European Recycling Platform (ERP) Austria GmbH
- Interseroh Austria GmbH
- UFH Altlampen Systembetreiber GmbH
- UFH Elektroaltgeräte Systembetreibe GmbH
2. Batterien
- ERA Elektro Recycling Austria GmbH
- European Recycling Platform (ERP) Austria GmbH
- Interseroh Austria GmbH
- UFH Altlampen Systembetreiber GmbH
- UFH Elektroaltgeräte Systembetreibe GmbH
3. Verpackung
- ARA Altstoff Recycling Austria AG
- Bonus Holsystem Gesellschaft m.b.H. & Co KG
- European Recycling Platform (ERP) Austria GmbH
- Interzero Circular Solutions Europe GmbH
- Reclay Systems GmbH
Wie kann ich die Teilnahmenummer angeben?
Joom hat das Händlerportal aktualisiert, so dass Sie die entsprechende Teilnahmenummer pro Kategorie angeben können.
Was passiert, wenn Sie die EPR-Konformität nicht nachweisen können?
Joom ist gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob Sie Ihren EPR-Verpflichtungen in Österreich nachkommen, und wird, falls Sie dies nicht tun, ein Verkaufsverbot für Österreich verhängen.
Falls Sie Ihre Produkte weiterhin in Österreich verkaufen möchten, müssen Sie bestätigen, dass Sie das österreichische EPR-Gesetz einhalten, indem Sie den oben genannten Verpflichtungen bis zum 1. April 2023 nachkommen.
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