EPR-Bestimmungen für Verpackungen in Deutschland
Ab dem 1. Juli 2022 sind alle Joom-Händler, die Bestellungen nach Deutschland versenden, zur Einhaltung der EPR-Richtlinien verpflichtet.
Was ist EPR?
Extended Producer Responsibility (EPR), zu Deutsch „erweiterte Herstellerverantwortung“, ist ein politischer Ansatz, bei dem den Herstellern erhebliche Verantwortung (finanziell und/oder physisch) für Entsorgung bzw. das Recycling der Post-Consumer-Verpackungsabfälle, übertragen wird. EPR ist auch als Verpackungsgesetz oder VerpackG bekannt.
Das Hauptziel besteht darin, die Rücknahme- und Recyclingquote der Verpackungsabfälle in Deutschland zu erhöhen. Im Fokus stehen dabei vor allem „mit Waren gefüllte Verpackungen“, die in der Regel als Abfall in privaten Haushalten (B2C-Verpackungen) anfallen.
Als Marktplatzbetreiber ist Joom gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung der EPR-Richtlinien zu überprüfen und Beschränkungen den nicht EPR-konformen Händlern aufzuerlegen.
Was ist neu für Sie?
1. Registrierungspflicht im Verpackungsregister (ZSVR) für Hersteller der „mit Waren gefüllten Verpackungen“
Hersteller der „mit Waren gefüllten Verpackungen“ müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Die Registrierung bei ZSVR ist einmalig. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Hersteller von der ZSVR einen Registrierungsbescheid und eine individuelle Registrierungsnummer.
Nach Verpackungsgesetz gilt als Hersteller:
- Eine Person, die „mit Waren gefüllte Verpackungen“ erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, d. h. eine Person, die erstmals in Deutschland „mit Waren gefüllte Verpackungen“ an einen Dritten übergibt.
- Eine Person, die „mit Waren gefüllte Verpackungen“ nach Deutschland importiert (Importeur).
Somit ist ein Hersteller im Sinne des VerpackG nicht mit einem Verpackungshersteller gleichzusetzen.
2. Systembeteiligungspflicht für Hersteller
Neben der Registrierungspflicht besteht auch die Systembeteiligungspflicht.
Der Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ist zur Beteiligung am sogenannten „Dualen System“ verpflichtet. Der Begriff „Hersteller“ wird in diesem Zusammenhang genauso wie bei der ZSVR-Registrierung definiert.
Die Systembeteiligungspflicht bedeutet, dass Hersteller gesetzlich verpflichtet sind, einen Vertrag mit einem „Dualen System“ („Systembeteiligungsvertrag“) abzuschließen. Im Rahmen des „Systembeteiligungsvertrages“ sind die verantwortlichen Hersteller verpflichtet, Abgaben an das „Duale System“ zu zahlen.
- Die Hersteller bezahlen dem „Dualen System“ grundsätzlich für die Rücknahme und Recycling der Verpackungsabfälle aus privaten Haushalten deutschlandweit.
- Die Abgabenhöhe hängt von Verpackungsmaterialien sowie der Menge an Verpackungen, die der jeweilige Hersteller in Deutschland in Verkehr bringt, ab.
Mehr dazu finden Sie unter:
Was ist zu tun?
Wenn sie ein Hersteller nach dem Verpackungsgesetz sind, müssen Sie folgendes tun:
SCHRITT 1. Registrierung bei ZSVR
- Registrieren Sie sich als Hersteller und erhalten Sie die LUCID-Nummer.
- Laden Sie Ihre LUCID-Nummer im Händlerportal hoch.
Mehr Informationen zur Registrierung finden Sie auf dieser Seite und im Video:
WICHTIG:Sie persönlich müssen sich bei ZSVR registrieren. |
SCHRITT 2. Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags
- Schließen Sie einen Beteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen (PROs – Producer Responsibility Organizations, Herstellerverantwortungsorganisationen) ab und teilen Sie ihnen Ihre LUCID-Nummer mit.
- Laden Sie Ihr Beteiligungszertifikat im Joom-Händlerportal hoch. Mehr dazu finden Sie in diesem Artikel.
Es ist auch möglich, mit einem Dienstleister als Bevollmächtigten zu interagieren. Der Bevollmächtigte übernimmt in Deutschland Ihre Pflichten nach dem Verpackungsgesetz. Er fungiert auch als Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörden.
SCHRITT 3. Berichterstattung
- Deklarieren Sie das Verpackungsvolumen, das mit dem Verkauf der Produkte an deutsche Benutzer verbunden ist.
- Bezahlen Sie die entsprechenden Abgaben für das Verpackungsvolumen. Unter diesem Link finden Sie Berechnungsbeispiele.
Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link: Checkliste.
Was passiert, wenn Sie die EPR-Konformität nicht nachweisen können?
Joom ist gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob Sie Ihren EPR-Pflichten in Deutschland nachkommen. Wenn nicht, erfolgt seitens Joom ein Verkaufsverbot für Deutschland.
Wenn Sie Ihre Produkte weiterhin in Deutschland verkaufen möchten, müssen Sie die oben aufgeführten Schritte bis zum 1. Oktober 2022 vornehmen, um nachzuweisen, dass Sie EPR-konform sind.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Änderungen?
Mehr dazu finden Sie auf der offiziellen ZSVR-Website.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.