EU-Marktüberwachungsverordnung vom 16. Juli 2021
Die EU-Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 gilt ab dem 16. Juli 2021 und sorgt dafür, dass sichere Produkte, die den geltenden EU-Rechtsvorschriften entsprechen, verkauft werden.
Worum geht es in der neuen Marktüberwachungsverordnung?
Auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission heißt es: „Die Marktüberwachung gewährleistet, dass Non-Food-Produkte auf dem EU-Markt die Verbraucher und Arbeitskräfte in Europa nicht gefährden und dass andere öffentliche Interessen wie Umweltschutz, Sicherheit und Fairness im Handel geschützt werden. Sie umfasst Maßnahmen wie Produktrücknahme, Produktrückruf und Verhängung von Sanktionen, um den Verkehr nicht konformer Produkte zu stoppen und/oder in Übereinstimmung mit den Anforderungen zu bringen."
Das Ziel der Marktüberwachungsverordnung ist es:
- Sicherzustellen, dass Ihre Produkte konform sind mit:
- dem geltenden EU-Recht;
- den Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit;
- den Anforderungen an den Schutz der Verbraucher, der Umwelt, der Sicherheit und sonstiger öffentlicher Interessen. - Den zuständigen Behörden den Erhalt von Informationen und Nachweisen zu erleichtern, die die Produktkonformität gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestätigen.
Anforderungen an Sie als Händler, der seine Produkte EU-Kunden anbietet:
- Sie müssen dafür sorgen, dass für alle Produkte, die Sie an EU-Kunden verkaufen, alle gemäß der geltenden EU-Verordnung erforderlichen Dokumente vorhanden sind: Konformitätserklärungen, Prüfberichte usw.
- Sie sollen einen bevollmächtigten Vertreter haben. Das ist eine in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben in Erfüllung seiner aus der EU-Harmonisierung, Rechtsvorschriften und dieser Verordnung resultierender Verpflichtungen wahrzunehmen. Sowohl Joom als auch die zuständigen Behörden haben das Recht, sich an diesen bevollmächtigten Vertreter bei Problemen mit Ihrem Produkt zu wenden. Um als Ihr bevollmächtigter Vertreter handeln zu können, muss diese Person über technische Produktdokumentation verfügen und diese auf entsprechende Anfrage von Joom oder zuständigen Behörden vorlegen können.
- Sie müssen dafür sorgen, dass der Name, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Marke und Kontaktdaten, inkl. Postanschrift Ihres bevollmächtigten Vertreters auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument angegeben sind.
Unter diese neue Marktüberwachungsverordnung fallen Produkte, die nach geltendem EU-Recht eine CE-Kennzeichnung erfordern, und Produkte, die in dieser Verordnung aufgeführt sind. Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung finden Sie unter:
Anforderungen an bevollmächtigte Vertreter
Gemäß der neuen Marktüberwachungsverordnung muss der bevollmächtigte Vertreter:
- Vom Hersteller beauftragt sein, in seinem Namen die oben genannten Aufgaben in Erfüllung seiner aus der Verordnung resultierender Verpflichtungen wahrzunehmen. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise vom Hersteller oder einer anderen ordnungsgemäß autorisierten Person (z. B. Ihrem Anbieter) schriftlich beauftragt werden müssen, wenn Sie kein Markeninhaber, Importeur oder Hersteller der Produkte sind, die der CE-Kennzeichnung unterliegen oder unter die Verordnung fallen.
- In der Lage sein, die wahrzunehmenden Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere muss er auf Anfrage der zuständigen Behörden eine Kopie der Vollmacht und ggf. obligatorische Dokumentation für Produkte, die Sie auf der Verkaufsplattform EU-Kunden anbieten, in der von den Behörden festgelegten Sprache zur Verfügung stellen. Alle Informationen, die der bevollmächtigte Vertreter den zuständigen Behörden zur Verfügung stellt, müssen wahr, gültig, aktuell und vollständig sein, wobei Ihr bevollmächtigter Vertreter sich der Konsequenzen unkorrekter, ungültiger, falscher und unvollständiger Angaben bewusst sein muss.
- Die geltenden Gesetze und Ihre daraus resultierenden Verpflichtungen kennen und in der Lage sein, den zuständigen Behörden angemessene Antworten zu geben.
WICHTIG:
- Die oben aufgeführte Liste ist nicht vollständig. Daher empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich mit der in der neuen Marktüberwachungsverordnung aufgeführten Liste der Pflichten Ihres bevollmächtigten Vertreters vertraut zu machen.
- Falls Sie nichtder Hersteller des Produkts sind (d. h. das Produkt nicht unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke hergestellt wird), müssen Sie sich vergewissern, dass der Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter für die von Ihnen angebotenen Produkte beauftragt hat. Im Gegenfall müssen Sie als Verkäufer einen Weg finden, den Hersteller dazu zu bewegen.
Wer ist für die Einhaltung der neuen Regelungen verantwortlich?
Der Händler ist allein dafür verantwortlich, Produkte, die unter diese Verordnung fallen, zu identifizieren und einen bevollmächtigten Vertreter zu beauftragen oder sich über einen solchen vom Hersteller beauftragten bevollmächtigten Vertreter zu erkundigen.
Wichtig: Wenn wir feststellen, dass eines Ihrer auf Joom angebotenen Produkte der neuen Marktüberwachungsverordnung oder geltenden EU-Gesetzen nicht entspricht, werden wir den Verkauf Ihres Produkts über die Verkaufsplattform unverzüglich stoppen und sind berechtigt, sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die wir für angemessen halten.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu
- Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011
- Informationen über den Binnenmarkt und EU-Standards
Alle oben aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollten als solche nicht betrachtet werden. Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und wird von Zeit zu Zeit von Joom aktualisiert.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder Hilfe bei der Anpassung an die neuen Regelungen brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberater.
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