EU-Marktüberwachungsverordnung vom 16. Juli 2021
Die EU-Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 gilt ab dem 16. Juli 2021 und sorgt dafür, dass sichere Produkte, die den geltenden EU-Rechtsvorschriften entsprechen, verkauft werden.
Worum geht es in der neuen Marktüberwachungsverordnung?
Auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission heißt es: „Die Marktüberwachung gewährleistet, dass Non-Food-Produkte auf dem EU-Markt die Verbraucher und Arbeitskräfte in Europa nicht gefährden und dass andere öffentliche Interessen wie Umweltschutz, Sicherheit und Fairness im Handel geschützt werden. Sie umfasst Maßnahmen wie Produktrücknahme, Produktrückruf und Verhängung von Sanktionen, um den Verkehr nicht konformer Produkte zu stoppen und/oder in Übereinstimmung mit den Anforderungen zu bringen."
Das Ziel der Marktüberwachungsverordnung ist es:
- Sicherzustellen, dass Ihre Produkte konform sind mit:
- dem geltenden EU-Recht;
- den Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit;
- den Anforderungen an den Schutz der Verbraucher, der Umwelt, der Sicherheit und sonstiger öffentlicher Interessen. - Den zuständigen Behörden den Erhalt von Informationen und Nachweisen zu erleichtern, die die Produktkonformität gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestätigen.
Bitte machen Sie sich mit der neuen Marktüberwachungsverordnung vertraut.
Anforderungen an Sie als Händler, der seine Produkte in der EU anbietet:
- Sie müssen dafür sorgen, dass für alle Produkte, die Sie an EU-Kunden verkaufen, alle gemäß der geltenden EU-Verordnung erforderlichen Dokumente vorhanden sind: Konformitätserklärungen, Prüfberichte usw.
- Sie brauchen einen bevollmächtigten Vertreter. Das ist eine in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben in Erfüllung seiner aus der EU-Harmonisierung, Rechtsvorschriften und dieser Verordnung resultierender Verpflichtungen wahrzunehmen. Sowohl Joom als auch die zuständigen Behörden haben das Recht, sich an diesen bevollmächtigten Vertreter bei Problemen mit Ihrem Produkt zu wenden. Um als Ihr bevollmächtigter Vertreter handeln zu können, muss diese Person über technische Produktdokumentation verfügen und diese auf entsprechende Anfrage von Joom oder zuständigen Behörden vorlegen können.
- Sie müssen dafür sorgen, dass der Name, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Marke und Kontaktdaten, inkl. Postanschrift Ihres bevollmächtigten Vertreters auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument angegeben sind.
Unter diese neue Marktüberwachungsverordnung fallen Produkte, die nach geltendem EU-Recht eine CE-Kennzeichnung erfordern und Produkte, die in dieser Verordnung aufgeführt sind. Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung finden Sie unter:
Anforderungen an den bevollmächtigten Vertreter
Gemäß der neuen Marktüberwachungsverordnung muss der bevollmächtigte Vertreter:
- Vom Hersteller beauftragt sein, in seinem Namen die oben genannten Aufgaben in Erfüllung seiner aus der Verordnung resultierender Verpflichtungen wahrzunehmen. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise vom Hersteller oder einer anderen ordnungsgemäß autorisierten Person (z. B. Ihrem Anbieter) schriftlich beauftragt werden müssen, wenn Sie kein Markeninhaber, Importeur oder Hersteller der Produkte sind, die der CE-Kennzeichnung unterliegen oder unter die Verordnung fallen.
- In der Lage sein, die wahrzunehmenden Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere muss er auf Anfrage der zuständigen Behörden eine Kopie der Vollmacht und ggf. obligatorische Dokumentation für Produkte, die Sie auf der Verkaufsplattform EU-Kunden anbieten, in der von den Behörden festgelegten Sprache zur Verfügung stellen. Alle Informationen, die der bevollmächtigte Vertreter den zuständigen Behörden zur Verfügung stellt, müssen wahr, gültig, aktuell und vollständig sein, wobei Ihr bevollmächtigter Vertreter sich der Konsequenzen unkorrekter, ungültiger, falscher und unvollständiger Angaben bewusst sein muss.
- Die geltenden Gesetze und Ihre daraus resultierenden Verpflichtungen kennen und in der Lage sein, den zuständigen Behörden angemessene Antworten zu geben.
WICHTIG:
- Die oben aufgeführte Liste ist nicht vollständig. Daher empfehlen wir Ihnen sich ausführlich mit der in der neuen Marktüberwachungsverordnung aufgeführten Liste der Pflichten Ihres bevollmächtigten Vertreters vertraut zu machen.
- Falls Sie nicht der Hersteller des Produkts sind (d. h. das Produkt nicht unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke hergestellt wird), müssen Sie sich vergewissern, dass der Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter für die von Ihnen angebotenen Produkte beauftragt hat. Falls der Hersteller dies nicht getan hat, müssen Sie als Verkäufer einen Weg finden, den Hersteller dazu zu bewegen.
Wer ist für die Einhaltung der neuen Regelungen verantwortlich?
Der Händler ist allein dafür verantwortlich, Produkte, die unter diese Verordnung fallen, zu identifizieren und einen bevollmächtigten Vertreter zu beauftragen oder sich über einen solchen vom Hersteller beauftragten bevollmächtigten Vertreter zu erkundigen.
Wichtig: Wenn wir feststellen, dass eines Ihrer auf Joom angebotenen Produkte der neuen Marktüberwachungsverordnung oder geltenden EU-Gesetzen nicht entspricht, werden wir den Verkauf Ihres Produkts über die Verkaufsplattform unverzüglich stoppen und sind berechtigt, sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die wir für angemessen halten.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu
- Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011
- Informationen über den Binnenmarkt und EU-Standards
Alle oben aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollten als solche nicht betrachtet werden. Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und wird von Zeit zu Zeit von Joom aktualisiert.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder Hilfe bei der Anpassung an die neuen Regelungen brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberater.
Fragen & Antworten zum EAR
1) Wenn ein Nicht-EU-Händler keinen Vertreter in der EU hat, welche Folgen kann das haben?
Nach dem Gesetz kann ein Händler mit Sitz außerhalb der EU nur dann etwas in der EU verkaufen, wenn er einen bevollmächtigten Vertreter hat. Wir empfehlen den Händlern daher, sich umgehend einen bevollmächtigten Vertreter zu suchen.
2) Für welche Produktkategorien ist ein EAR erforderlich?
Unabhängig von der Produktkategorie müssen alle Händler, die Produkte innerhalb der Europäischen Union anbieten und außerhalb der EU ansässig sind, einen EAR haben.
Jeder Händler mit Sitz außerhalb der EU braucht einen EAR.
3) Wenn ein Händler keinen EAR hat, kann er dann im Händlerportal die europäischen Länder deaktivieren und weiterhin in Nicht-EU-Länder verkaufen?
Ja, das kann er.
4) Gibt es eine Liste von EAR-Unternehmen für Nicht-EU-Händler?
Ja, hier finden Sie die Liste der Europäischen Bevollmächtigten Unternehmen 2022. Eine einfache Google-Suche zeigt, dass es viele Unternehmen gibt, die diesen Service anbieten, wobei die Preise je nach Anzahl der Produkte variieren können.
5) Sind der EAR- und die CE-Kennzeichnung ähnlich?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge:
- Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um ein Etikett, eine Zertifizierung oder ein Prüfsystem, das bestätigt, dass ein Produkt die Sicherheits- und Konformitätsanforderungen erfüllt.
- Der bevollmächtigte Vertreter ist eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in der EU, die bzw. das als gesetzlicher Vertreter außerhalb der EU handelt.
6) Was bedeutet: „Mir ist klar, dass wenn ich mit der Sperrung eines meiner Produkte nicht einverstanden bin, das Produkt nicht sofort wieder hochladen darf und mich verpflichte, Joom über meinen Einspruch zu informieren“?
Das bedeutet, dass Händler, die ein Produkt wegen Sicherheitsbedenken entfernt haben, es nicht erneut hochladen dürfen, ohne Joom vorher zu benachrichtigen. Sofortiges erneutes Hochladen ohne Benachrichtigung kann zur Deaktivierung des Kontos führen.
7) „Ohne die Testberichte wird Joom gezwungen sein, mein Konto gemäß der EU-Gesetzgebung zu deaktivieren“. Wann beginnt Joom demgemäß die Konten zu deaktivieren?
Ab 2024.
8) Bis wann ist der Fragebogen auszufüllen?
Es gibt keine bestimmte Deadline, aber wir empfehlen den Händlern, den Fragebogen so bald wie möglich auszufüllen.
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