Mehrwertssteuervorschriften im Vereinigten Königreich
Durch den Brexit gibt es Änderungen bei den Steuer- und Zollverfahren in Großbritannien.
Wenn Sie die Produkte an britische Kunden direkt aus einem Drittland oder aus den Lagern im Vereinigten Königreich verkaufen, lernen Sie bitte die folgenden Informationen.
Ab dem 1. Januar 2021 werden die britischen Steuer- und Zollbehörden die folgenden Regeln auf die an britische Kunden verkauften Produkte anwenden:
- Die Wertgrenze von 15 £ wird abgeschafft.
- Joom ist verpflichtet, für die folgenden Verkäufe der Händler auf der Plattform die Mehrwertsteuer direkt an die britischen Steuerbehörden zu zahlen:
- Für Sendungen, deren Wert 135 £ nicht übersteigt, falls solche Sendungen aus Drittländern in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Ab sofort unterliegen solche Sendungen der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr. Anstelle der Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr ist Joom verpflichtet, die Mehrwertsteuer in seiner Mehrwertsteuererklärung auszuweisen.
- Für die Sendungen von jeglichem Wert, die von nichtbritischen Händlern an britische Kunden verkauft werden, wenn sich die Produkte zum Zeitpunkt des Verkaufs (zum Zeitpunkt, an dem der Kunde für die Bestellung bezahlt) bereits auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs befinden (in Ihrem lokalen Lager oder in den Einrichtungen eines beliebigen Erfüllungsunternehmens).
In den beiden oben genannten Fällen ist Joom für die Abrechnung und das Inkasso der Mehrwertsteuer verantwortlich.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Beträge an die britischen Steuerbehörden abzuführen und müssen keine Rechnungen für solche Sendungen ausstellen, da Joom die Rechnungen selbst erstellt und ausstellt.
3. Joom bewahrt alle Informationen bezüglich der Verkäufe auf, die auf der Plattform getätigt werden, und stellt diese Informationen den britischen Steuerbehörden auf deren Anfrage zur Verfügung.
Wir erinnern Sie daran, wie wichtig es ist, dass Sie Joom gültige, wahrheitsgemäße und aktuelle Informationen liefern, einschließlich der Daten, die sich auf Sie beziehen, des „Versand von“-Ortes und des Eigentums an den Waren, die sich bereits im Vereinigten Königreich befinden.
Wir werden weiterhin alle Prozesse anpassen, die sich auf die korrekte Ausführung unserer Mehrwertsteuer- und Aufzeichnungspflichten auswirken können, und werden Sie über weitere Änderungen und deren Auswirkungen auf Sie kurz nach deren Einführung in Kenntnis setzen.
Weitere Informationen zu den Änderungen, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten, finden Sie auf den offiziellen Quellen der Regierung des Vereinigten Königreichs. |
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