Neue EU-Mehrwertsteuervorschriften
Was hat sich an den EU-Mehrwertsteuervorschriften geändert?
- Die Mindestwertgrenze für Waren, die aus Nicht-EU-Ländern in die EU importiert werden, wird abgeschafft. Waren mit einem deklarierten Wert von weniger als 22 € unterliegen nicht mehr der Mehrwertsteuerbefreiung. Ab dem 01.07.2021 werden Waren jeglichen Wertes, die in die EU importiert werden, der Mehrwertsteuer unterliegen.
- Die derzeitigen Schwellenwerte für Fernverkäufe im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU (d. h. von einem EU-Land in ein anderes) werden ebenfalls abgeschafft. Ab dem 01.07.2021 müssen in der EU ansässige (domizilierte) Händler mit einem Jahresumsatz von mehr als 10.000 EUR die Umsatzsteuer im Bestimmungsland (d.h. dem EU-Land, in das die Ware versandt wird) abführen.
- Unternehmen, die auf Marktplätzen wie Joom tätig sind, werden in einigen Fällen für Umsatzsteuerzwecke als „angenommene Lieferanten“ behandelt. Insbesondere bei Einzelsendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro wird Joom die Umsatzsteuer verrechnen und abführen. Die Fälle, für die Joom die Umsatzsteuer abführt und die im Rahmen der Umsatzsteuerpflicht des Händlers bleiben, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.
Wer soll die Steuer zahlen |
Was hat sich für Joom geändert?
Die neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften stellen neue Pflichten für die Online-E-Commerce-Plattformen bereit:
- Joom wird die Mehrwertsteuer abrechnen und die Mehrwertsteuerbeträge direkt an die EU-Steuerbehörden abführen.
- Um die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bewahrt Joom bestimmte Informationen über Händler und Verkäufe, die über die Plattform getätigt wurden, bis zu 10 Jahre ab dem Verkaufsdatum auf. Sie müssen sicherstellen, dass alle Informationen über Sie und Ihre auf der Plattform getätigten Verkäufe korrekt und gültig sind.
- Joom stellt den Kunden Rechnungen für die von Joom abgerechneten Verkäufe zur Abführung der Mehrwertsteuer aus. Sie müssen sicherstellen, dass Sie für solche Verkäufe keine Rechnungen ausstellen.
- Wenn Sie den Versand oder Transport von auf Joom verkauften Waren an Ihre Kunden organisieren, ohne die Dienste von Joom Logistics zu verwenden, und Joom für die Abrechnung und Erhebung der EU-Mehrwertsteuer verantwortlich ist (gemäß der obigen Tabelle), müssen Sie sicherstellen, dass Sie sich vor der Lieferung mit Joom in Verbindung setzen, um die Informationen zu erhalten, die für die Einhaltung der neuen EU-Mehrwertsteuerbestimmungen erforderlich sind.
- Joom wird Sie bitten, weitere Informationen zu Ihren lokalen Lagern in der EU bereitzustellen. Sie müssen sicherstellen, dass Sie korrekte und gültige Informationen über das Eigentum an den Waren bereitstellen, die in solchen in der EU gelegenen Lagern gelagert werden, sowie alle anderen angeforderten Informationen.
Was sollten Händler vor dem 1. Juli 2021 tun?
Für die Artikel, für die Sie für die Buchhaltung und die Zahlung der MwSt. verantwortlich sein werden:
- Die Mehrwertsteuerbeträge werden dem Preis ****** automatisch hinzugefügt, wenn der Benutzer die endgültigen Lieferzielinformationen eingibt und dieses Ziel innerhalb der EU liegt, außer bei Sendungen, die von EU-Händlern aus lokalen Lagern verkauft werden. Sie müssen sicherstellen, dass der von Ihnen bereitgestellte Produktpreis und der Versandpreis den Mehrwertsteuerbetrag nicht einschließen.
- In den Fällen, in denen Sie ein nicht in der EU ansässiger Händler sind, der Produkte verkauft, die sich in einem in der EU ansässigen Lager befinden, und zum Zeitpunkt des Verkaufs eine andere juristische Person das Eigentum an diesen Produkten hat (d. h. diese Produkte wurden an eine dritte oder verbundene in der EU ansässige juristische Person weiterverkauft), werden die Mehrwertsteuerbeträge nicht zum Preis ****** von Joom hinzugefügt, da Sie für solche Verkäufe für die Buchhaltung und die Zahlung der EU-Mehrwertsteuer verantwortlich sind.
- Sie sollten sicherstellen, dass Sie alle geltenden Vorschriften des Bestimmungslandes (d. h. des Landes des Benutzers, der Ihre Waren bestellt hat) einhalten, einschließlich der Rechnungsstellungsvorschriften.
- Sie sind allein für die Einhaltung aller steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich, einschließlich der Zahlung der Mehrwertsteuer, der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung und aller anderen anwendbaren Verpflichtungen.
Für die Artikel, für die Joom für die Buchhaltung und die Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich sein wird:
- Wenn Sie ein in der EU ansässiger Händler sind und sich Ihre Produkte zum Zeitpunkt des Verkaufs (d. h. zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Nutzer auf der Plattform) außerhalb der EU befinden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen, damit wir die korrekte Erhebung der Umsatzsteuer für solche Verkäufe sicherstellen können.
- Wenn Sie ein nicht in der EU ansässiger Händler sind, der Produkte verkauft, die sich in einem in der EU ansässigen Lager befinden, und zum Zeitpunkt des Verkaufs eine andere juristische Person das Eigentum an diesen Produkten hat (d. h. diese Produkte wurden an eine dritte oder verbundene in der EU ansässige juristische Person weiterverkauft), müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen, um sicherzustellen, dass Joom nicht für die Abrechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist.
Wo finden Sie weitere Informationen über die neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften?
Die vorstehenden Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und sollten nicht als solche angesehen werden. Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und kann von Zeit zu Zeit von Joom aktualisiert werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie Ihr Unternehmen ordnungsgemäß an die neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften anpassen sollten, oder wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der bevorstehenden Änderungen und ihrer Auswirkungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Rechts- und Steuerberater.
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